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   BGH, 18.12.1996 - IV ZR 259/95   

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https://dejure.org/1996,6411
BGH, 18.12.1996 - IV ZR 259/95 (https://dejure.org/1996,6411)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1996 - IV ZR 259/95 (https://dejure.org/1996,6411)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - IV ZR 259/95 (https://dejure.org/1996,6411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles - Annahme einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der bloßen Vortäuschung einer Wegnahme

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Anforderungen an ein grob fahrlässiges Anlocken von Räubern

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 613
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus BGH, 18.12.1996 - IV ZR 259/95
    Das würde nach der ständigen Rechtsprechung des Senates voraussetzen (s. dazu z.B. Urteil vom 12.10.1988 - IVa ZR 46/87 - VersR 1989, 141 m.w.N.), daß der Kläger durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber den unter Versicherungsschutz gestellten Gefahren deutlich unterschritten hätte.
  • OLG Köln, 01.06.1999 - 9 U 141/98

    Zurücklassen von Reisegepäck im Fahrzeug

    Voraussetzung für die Annahme der Herbeiführung des Versicherungsfalls in diesem Sinne ist zunächst, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich unterschritten hat ( vgl. BGH, r+s 1989, 62 = VersR 1989, 141; r+s 1997, 123; r+s 1996, 167 = VersR 1996, 576; r+s 1996, 168 = VersR 1996, 621; OLG Saarbrücken, r+s 1995, 108 = VersR 1996, 580; OLG Düsseldorf, r+s 1998, 160; Prölss/Martin - Knappmann, VVG, 26. Aufl., § 11 AVBR 92, Rn 9 ).
  • OLG Bremen, 04.09.2003 - 2 U 64/02

    Gefahrerhöhung durch Leerstand einer Wohnung in der

    Die Gemeinschuldnerin hat durch ihr Verhalten - hier: Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber den unter Versicherungsschutz gestellten Gefahren deutlich unterschritten (vgl. hierzu: BGH in RuS 1997, 123 m.w.N.).
  • LG Köln, 16.10.2003 - 24 O 243/01

    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit einer Wohngebäudeversicherung wegen grob

    Grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers kann auch in einem Unterlassen bestehen (vgl. u.a. BGH, VersR 1992, 1087; OLG Hamm, VersR 1989, 1083), wobei hinsichtlich des Unterlassens ausreichender Sicherheitsvorkehrungen der als vertragsgemäß vorausgesetzte Standard an Sicherheit gegenüber den unter Versicherungsschutz gestellten Verfahren deutlich unterschritten worden sein muß (BGH, VersR 1997, 613; OLG Köln, VersR 1990, 383).
  • OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 67/01
    Sie haben durch ihr Verhalten den vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber den unter Versicherungsschutz gestellten Gefahren deutlich unterschritten (vgl. BGH VersR 1997, 613).
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